Liefer- und Geschäftsbedingungen

Standard Terms and Conditions (english)

Wir verwenden wegen der besseren Handhabbarkeit durchgängig die männliche Substantivform bei Berufsbezeichnungen u. ä.; damit sind, dem überwiegenden Sprachgebrauch entsprechend, in der Regel stets auch weibliche Mitglieder der bezeichneten Gruppe gemeint.

  1. Bestellungen

  2. Bestellungen gelten als angenommen, wenn entweder 
    1. eine (gesonderte) Auftragsbestätigung erteilt wird, oder
    2. die Lieferung an den Besteller abgesandt wird, oder
    3. die Rechnung an den Besteller abgegangen ist. Alle Bestellungen werden zu den Preisen ausgeführt, die bei Eingang der Bestellungen gültig sind.

    4.  
  3. Lieferung

  4. Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Sie ist vom Besteller unverzüglich nach Empfang auf Ordnungsmäßigkeit zu prüfen. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich gegen feste Rechnung. Für eventuelle Kommissionslieferungen sind gesonderte vertragliche Vereinbarungen erforderlich.
     
  5. Reklamationen

  6. Reklamationen müssen dem Verlag unverzüglich nach Eingang der Sendung schriftlich mitgeteilt werden. Die Anerkennung der Berechtigung einer Reklamation behält sich der Verlag vor. Transportschäden sollten im Interesse des Bestellers in Gegenwart des jeweiligen Zustellers sofort festgestellt und dem jeweiligen Beförderer zur Regelung des Schadenfalles mitgeteilt werden. Da die Lieferung gemäß Ziffer 2 ausschließlich auf Gefahr des Bestellers durchgeführt wird, haftet der Verlag weder für Verlust noch Transportbeschädigung der Sendung. Der Verlag ist jedoch verpflichtet, dem Besteller etwaige eigene Ansprüche gegen Frachtführer, Spediteur, Post, Bahn o. a. auf Verlangen abzutreten.
     
  7. Eigentumsvorbehalt

  8. Alle Lieferungen unserer Verlagsprodukte erfolgen unter Eigentumsvorbehalt nach folgender Maßgabe: 
    1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer entstandenen und künftig entstehenden Forderungen gleich welcher Art unser Eigentum, auch für den Fall, dass einzelne oder alle Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt worden ist. 
    2. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt; er hat sich das ihm zustehende Eigentum an der Ware seinen Abnehmern gegenüber vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. 
    3. Alle Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Käufer hiermit schon jetzt an den Verlag zur Sicherung ab. Nimmt der Käufer eine solche abgetretene Forderung in ein Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung bzw. nach Saldierung der anerkannte Saldo in voller Höhe an den Verlag  abzutreten. Diese Abtretung gegenwärtiger und künftiger Forderungen nimmt der Verlag hiermit an.
    4. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretene Forderung solange einzuziehen, wie er seiner vertragsgemäßen Zahlungspflicht dem Verlag gegenüber nachkommt. Der Käufer hat dem Verlag den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die an den Verlag abgetretene Forderung aus Weiterverkauf unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer hat dem Verlag auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen sowie die genaue Forderungshöhe mitzuteilen. Der Verlag ist grundsätzlich berechtigt, die Abtretung offenzulegen und die Forderung selbst einzuziehen. Von diesem Recht wird der Verlag in der Regel keinen Gebrauch machen, solange der Käufer ihm gegenüber nicht in Verzug ist.
    5. Nach voller Bezahlung aller Forderungen des Verlags aus der Geschäftsbeziehung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf den Käufer über. Sofern der Eigentumsvorbehalt und die Forderungen aus Abtretungen die offenen Forderungen des Verlags um mehr als 25 % übersteigen, gibt dieser auf Verlangen und nach entsprechender Spezifikation nach eigener Wahl die übersteigenden Sicherungsrechte frei.

    6.  
  9. Preise 

  10. Die Preise werden in der Währung der Bundesrepublik Deutschland (Euro) berechnet. Sie gelten ab Lieferung. Der Verlag behält sich vor, dem Besteller Verpackungs- und Versandkosten zusätzlich in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.
    Dem Buchhandel im Inland gewährt der Verlag einen Rabatt von 25 %, im Ausland von 20 %, sowie Partie 11/10.
    Bei Lieferung an Besteller in der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich der Empfänger, gemäß den Bestimmungen des Sammelrevers zu verfahren. Zwischenhändler haben ihre Abnehmer entsprechend zu verpflichten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Verlag berechtigt, die Weiterbelieferung einzustellen. Muss der Verlag bezweifeln, dass die festen Ladenpreise eingehalten werden, so ist er berechtigt, den Auftrag nicht anzunehmen und von einer Lieferung abzusehen. 
     
  11. Zahlung

  12. Wenn nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort netto in der Währung der Bundesrepublik Deutschland (Euro) fällig. Bei Zahlung ist unbedingt die gesamte Rechnungs- und Kundennummer anzugeben. Ein Abzug von Skonti, gleich in welcher Höhe, wird in keinem Falle anerkannt. Sind Monatskonten vereinbart, muss die Zahlung bis zum 15. des folgenden Monats geleistet werden. Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen, Wechsel nur aufgrund vorheriger schriftlicher Vereinbarung und auch nur zahlungshalber. Diskont- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig und zahlbar. 
    Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Zentralbankkreditzinssatz ab Fälligkeit der Forderung zu erheben. 
    Der Verlag ist berechtigt, 
    1. Lieferungen gegen Postnachnahme oder gegen Vorauszahlung durchzuführen,
    2. einen säumigen Kunden von der Weiterbelieferung auszuschließen,
    3. aus sonstigen, für ihn wesentlichen Gründen bestehende Geschäftsverbindungen zu lösen.

    4.  
  13. Remissions- und Rückgaberecht

  14. Rücksendungen von Geschäftskunden sind nur aufgrund eines eingeräumten  Remissionsrechtes und nur innerhalb der dafür festgelegten Rückgabefrist möglich. Eine Rücknahme erfolgt nur dann, wenn es sich um einwandfreie, wieder verkaufsfähige Exemplare handelt. Die Rücksendung darf nur an den Verlag nach Ankündigung durch ein Remittenden-Avis erfolgen. Bei einer Rücksendung sind unbedingt Kunden-Nummer und Rechnungs-Nummer anzugeben. Sind unsere Verlagsprodukte »bedingt« geliefert, so werden sie zu festgesetzten Terminen abgerechnet. Hierfür gilt ein besonderer Abrechnungsmodus. Der Verlag behält sich vor, bei beschädigt remittierten Exemplaren und Remissionen von Titeln, für die das Rückgaberecht abgelaufen ist, einen Prozentsatz des jeweiligen Ladenpreises vom gutzuschreibenden Betrag abzuziehen, maximal bis zur Höhe der Rechnung. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt der Besteller.
    Privatkunden haben ein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzrecht. Bis zu einem Rücksendewert von 40 Euro sind sie verpflichtet, die Rücksendekosten zu tragen, und tragen die Gefahr der Rücksendung. Bei einem höheren Warenwert sind sie verpflichtet, für die Rücksendung den billigsten Weg zu wählen (in der Regel Büchersendung).. Der Verlag behält sich vor, bei beschädigt zurückgegebenen Exemplaren einen angemessenen Prozentsatz des jeweiligen Preises vom gutzuschreibenden Betrag abzuziehen, maximal bis zur Höhe des Preises. 
     
  15. Ergänzende Bestimmungen

  16. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Bestellers und  Gerichtsstand für beide Teile ist Saarbrücken als Sitz des Verlages. Diese Gerichtsstandvereinbarung erfolgt hiermit gemäß § 38 Abs. 1 ZPO und gemäß § 38 Abs. 3 Nr. 2 b ZPO für den Fall, dass Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
    Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Abweichende Bedingungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. 

    zuletzt aktualisiert: 01/01/2009

Hinweis auf Beteiligung am Befreiungssystem der Landbell AG entsprechend der Verpackungsverordnung

Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher/innen abgegebenen Verkaufsverpackungen haben wir uns zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweit tätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, angeschlossen (Kundennummer: 4106454). Weitere Informationen finden Sie unter www.landbell.de.

Verlag für Entwicklungspolitik Saarbrücken GmbH

Amtsgericht Saarbrücken, HRB-Nr. 10071 · USt.-Id. DE 161 608 841
Amtsgericht Saarbruecken, no. for register of companies 10071 ·VAT: DE 161 608 841
Geschäftsführer/manager: Friedhelm Schneidewind [Alt f]
Auf der Adt 14 · 66130 Saarbrücken (Deutschland/Germany)
Tel. +49 (0) 6893 986094 · Fax +49 (0) 6893 986095 · E-Mail: vfe@verlag-entwicklungspolitik.de [Alt m]